Teilnahmebedingungen

 

1. Allgemein

Mit dem Stadtwerke-Preis unterstützt die Stadtwerke Nettetal GmbH (im folgenden Stadtwerke Nettetal) im Rahmen ihrer Sponsoringaktivitäten Gruppen, die sich auf vielfältige Weise engagieren. Mit der Förderung soll ein weiterer Beitrag für die Region und die Gemeinschaft in Nettetal geleistet werden.

Der "Stadtwerke Preis" wird auf Initiative der Stadtwerke Nettetal mit Sitz auf der Leuther Straße 25, 41334 Nettetal durchgeführt und vergeben. Alle Preise werden von den Stadtwerken Nettetal ausgelobt.

Die Stadtwerke Nettetal bieten mit der Homepage www.der-stadtwerke-preis.de eine Plattform, für die Durchführung eines Förderwettbewerbs, bei dem gesellschaftliche Gruppen, Vereine, Institutionen und Initiativen eine Förderung in Höhe einer von den Stadtwerken Nettetal im Vorfeld ausgelobten Summe gewinnen können.

Die Chance auf einen Förderpreis erhalten die gesellschaftlichen Gruppen, Vereine, Institutionen und Initiativen durch eine Online-Abstimmung. Für die Teilnahme an der Online-Abstimmung werden von den Stadtwerken Nettetal Regeln bezüglich des Teilnehmerkreises festgelegt.

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind alle gesellschaftlichen Gruppen, Vereine, Institutionen und Initiativen, die in dem Netzgebiet der Stadtwerke Nettetal ansässig sind, mit einem laufenden, in den Jahren 2023 oder 2024 startenden Projekt aus den Bereichen Gesellschaft, Sport, Soziales, Kultur, Bildung und Umwelt. Das Netzgebiet umfasst das Stadtgebiet Nettetal. Sollte das Projekt nicht bis Ende 2024 gestartet sein, behalten sich die Stadtwerke Nettetal das Recht vor, das geleistete Preisgeld vom Gewinner zurückzufordern.

Die gesellschaftlichen Gruppen, Vereine, Institutionen und Initiativen bewerben sich online über die Website innerhalb der von den Stadtwerken Nettetal festgelegten Bewerbungsfrist.

Die Online-Abstimmung („Voting“) findet in einem von den Stadtwerken Nettetal festgelegten Zeitraum statt. Die Abstimmung startet am 13.09.23 um 8 Uhr und endet am 25.09.23 um 10 Uhr.

Die Stadtwerke Nettetal unterstützen die Gewinner des Stadtwerke-Preises mit einem Förderbetrag. Die gesellschaftlichen Gruppen, Vereine, Institutionen und Initiativen verantworten die Durchführung des Projektvorhabens.

Sollte die gesellschaftliche Gruppe, Verein, Institution und Initiative einen Förderbetrag erhalten, so findet die Spendenübergabe an einem gesondert vereinbarten Termin statt. Dieser Termin wird von den Stadtwerken Nettetal festgelegt.

 

3. Ablauf des Wettbewerbs

3.1 Bewerbungsphase

3.1.1 Verlauf

Die o.g. Gruppen können sich ab dem 30.08.2023 bis zum 25.09.2023 ausschließlich online unter www.der-stadtwerke-preis.de/bewerbung um eine Förderung bewerben. Hierfür beschreibt der Bewerber seinen Verein bzw. die Organisation oder Initiative sowie das Projekt, für das Stimmen gesammelt werden soll. Für die Präsentation können zusätzlich Bilder und Filme hochgeladen werden. Um mit dem Bewerber Kontakt aufnehmen zu können, werden zudem Eckdaten, wie Name Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse abgefragt. Wird nach Ausfüllen des Formulars der Button „Jetzt bewerben“ angeklickt, folgt eine automatische Weiterleitung der Bewerbung an die Stadtwerke Nettetal. Über den weiteren Ablauf wird der Bewerber dann via E-Mail informiert. Pro Gruppe, Verein, Institution und Initiative ist eine Bewerbung möglich.

 

3.1.2 Ausschlussgründe

Ausgeschlossen sind grundsätzlich Einzelpersonen sowie Gruppen, Vereine, Institutionen und Initiativen,

  • die beim Stadtwerke-Preis 2020, 2021 und 2022 die ersten drei Plätze belegt haben,
  • die direkt oder indirekt eine politische Partei bzw. eine parteinahe Institution unterstützen,
  • die Gewalt verherrlichen oder zur Gewalt aufrufen,
  • die illegale Ziele verfolgen,
  • die gegen geltendes Recht verstoßen,
  • die gegen Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens und Persönlichkeitsrechte) verstoßen,
  • die rassistische, menschenverachtende, strafrechtlich relevante Inhalte verbreiten,
  • die pornografische, jugendgefährdende oder diskriminierende Inhalte verbreiten,
  • die den Interessen der Stadtwerke Nettetal widersprechen,
  • die auf sonstige Weise dem Ruf der Förderung des Gemeinwohls schaden,
  • die mit gefährlichen sowie sittlich, religiös oder ethisch fragwürdigen Anlässen in Verbindung stehen,
  • deren Projekt gewerblichen Interessen Dritter dient (z.B. Werbung für Produkte oder Dienstleistungen),
  • die materielle Anreize oder Preisgelder für die Stimmabgabe in Aussicht stellen,
  • deren Projekt mit sehr hohen Risiken für Mensch und Umwelt verbunden ist,
  • die polarisierende Aktivitäten als Grundlage haben,
  • deren Vorstand freie oder feste Mitarbeiter der Stadtwerke Nettetal sind,
  • deren Projekt, vorwiegend einem Einzelnen zu Gute kommt.

 

Die Stadtwerke Nettetal sind berechtigt, ein Projekt aus wichtigen Gründen vom Wettbewerb sofort oder nachträglich auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei versuchter oder vollendeter Manipulation des Wettbewerbs oder versuchter Störung oder Beeinflussung des ordnungsgemäßen Wettbewerbsablaufs.

Jedwede Ansprüche eines Teilnehmers wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung des Projekts gegenüber den Stadtwerken Nettetal sind ausgeschlossen. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund bereitgestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen. Sollten die Stadtwerke Nettetal nach Beendigung des Wettbewerbs von einem Verstoß der Teilnahmebedingungen Kenntnis erlangen, kann dies daher ggf. auch die Aberkennung eines Preises bedeuten. Die Stadtwerke Nettetal sind in dem Fall ebenfalls berechtigt, das bereits geleistete Preisgeld vom Gewinner zurückzufordern. Dies hat zur Folge, dass die Reihenfolge neu definiert wird, indem die nachrangig platzierten Gewinner eine Position vorrücken und ihnen dadurch ggf. eine höhere Fördersumme nachträglich zusteht. Zudem wird der zuvor 11. platzierte Teilnehmer nachträglich eine Förderung erhalten. Tritt der o.g. Fall ein, werden die betroffenen Teilnehmer von den Stadtwerken Nettetal informiert und die Fördersummen nachträglich an die entsprechenden Betroffenen angewiesen.

 

3.2 Unzulässige Inhalte im Teilnehmerprofil

Mit ihrer Teilnahme verpflichten sich die o.g. Gruppen verbindlich, nur Bilder in ihrem Profil zu verwenden, die keine Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen. Darüber hinaus dürfen ausschließlich Bilder verwendet werden, die keine unzulässigen Inhalte aufweisen. Diese sind nachstehend aufgeführt:

 

3.2.1 Recht am eigenen Bild:

Wegen Verletzung von Urheber-, Persönlichkeits-, Kunst- oder Markenrechten dürfen Aufnahmen von Personen, Markenartikeln oder öffentlichen Gebäuden erst dann verwendet werden, wenn die Betroffenen der Nutzung schriftlich zugestimmt. Abbildungen von Kindern dürfen in den Profilen nur bei vorliegender schriftlicher Einwilligung der Eltern genutzt werden.

 

3.2.2 Urheberrechte:

Logos, Texte, Fotos, Bilder, Grafiken etc. dürfen nur benutzt werden, wenn der Teilnehmer zur Nutzung ausdrücklich berechtigt ist. Dies ist der Fall, wenn der Teilnehmer derjenige ist, der das Foto angefertigt hat oder wenn er die schriftliche Zustimmung des Fotografen oder des sonstigen Berechtigten eingeholt hat. Gescannte Fotos aus Zeitschriften, Büchern, Zeitungen etc. und Bilder aus anderen Internetseiten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung des Berechtigten verwendet werden.

Die Stadtwerke Nettetal haben das Recht, bei einer potentiellen Verletzung der Rechte Dritter, die Inhalte unverzüglich und ohne vorherige Anhörung des jeweiligen Teilnehmers bis zur Klärung des Sachverhalts von der Wettbewerbsseite zu entfernen. Eine Verletzung von Bild- oder Urheberrechten ist per Mail an sponsoring(at)stadtwerke-nettetal.de mitzuteilen.

 

3.3 Freischaltung

Jede Bewerbung wird anschließend von den Stadtwerken Nettetal einzeln geprüft und erst bei Erfüllung aller Kriterien online freigeschaltet, sofern keine offensichtlichen Ausschlussgründe wie unter Punkt 3.1.2 beschrieben vorliegen. Jedwede Ansprüche eines Teilnehmers wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung des Vereinsprojekts gegenüber der Stadtwerke Nettetal sind ausgeschlossen.

 

4. Abstimmungsphase

Sobald die Freischaltung erfolgt ist, kann für das jeweilige Projekt mit Beginn der Abstimmungsphase votiert werden. Jede natürliche Person mit einer deutschen Mobilfunknummer kann an der Abstimmung teilnehmen, auch Bürger außerhalb Nettetals. Die Abstimmungsphase beginnt am 13.09.2023, 08.00 Uhr und geht bis zum 25.09.2023 um 10.00 Uhr. In dieser Zeit können einmalig drei Codes angefordert werden.

Das Einreichen von Bewerbungen ist während der Abstimmungsphase weiterhin möglich.                                                     

Eine Abstimmung gilt als teilnahmewürdig, wenn eine Person manuell und ohne den Einsatz automatisierter Abstimmsysteme abstimmt. Für die Stimmabgabe klickt die Person den Button „Codes anfordern“. Nach Eingabe der Mobilfunknummer werden automatisch drei Codes (kostenlos) in Form einer SMS versandt. Die Codes haben 24 Stunden Gültigkeit und können unter „Codes eingeben“ im jeweiligen Teilnehmerprofil eingegeben werden. Es steht der Person frei, ob alle drei Codes einem Projekt zugeordnet werden, oder ob sie diese auf mehrere Projekte aufteilt. Ein Code entspricht eine Stimme. Es können nur deutsche Mobilfunknummern teilnehmen. Der SMS-Empfang innerhalb der EU ist kostenlos. Pro Mobilfunknummer kann nur eine SMS mit Abstimmcodes versendet werden. Auch wenn die Codes nicht eingegeben werden, ist eine erneute Zusendung der SMS-Codes nicht möglich.

Die Projekte sind ab Start der Abstimmungsphase automatisch nach der Reihenfolge der Platzierung gegliedert. Ist die Abstimmungsphase beendet, sind die bis zu dem Zeitpunkt abgebebenen Stimmen maßgeblich für die Verteilung der Fördergelder.  Die Auflistung der Stimmen ist direkt auf der Website unter „Teilnehmer“ ersichtlich und wird von den Stadtwerken Nettetal zusätzlich intern protokolliert. Bei der Online-Abstimmung gewinnen diejenigen o.g. Gruppen, deren Projekte bis zum Abstimmungsende (25.09.2023, 10.00 Uhr) die meisten gültigen Stimmen erhalten haben.

Es sind folgende Preise nach der Reihenfolge der meistgesammelten Stimmen ausgelobt:

 

1. Platz: 2.500 Euro
2. Platz: 2.000 Euro
3. Platz: 1.500 Euro
4. Platz: 1.000 Euro
5.-10. Platz: 500 Euro

 

Die Stadtwerke Nettetal behalten sich vor, den Wettbewerb zu jeder Zeit ohne vorheriger Ankündigung und ohne Angabe von Gründen zu verschieben, pausieren oder zu beenden. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder Manipulation eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sollte eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers oder eines Projekts verursacht werden, können die Stadtwerke Nettetal von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Damit eine kostenlose und faire Abstimmung gewährleistet wird, ist die Verwendung von Onlinediensten für „virtuelle“ SIM-Karten nicht erlaubt. Der Einsatz von Stimmcodes über virtuelle SMS wird als Manipulation bewertet und führt zu einer Verwarnung der betreffenden Teilnehmer sowie einer Aberkennung der per virtueller SIM-Karte empfangenen Stimmcodes. Hinweise können an sponsoring(at)stadtwerke-nettetal.de gesandt werden.

Darüber hinaus werden alle Teilnehmer bei vorzeitiger Beendigung, Verschiebung oder Pause des Wettbewerbs umgehend von den Stadtwerken Nettetal informiert. Ob und wann der Wettbewerb erneut startet, halten sich die Stadtwerke Nettetal je Ausmaß der Problematik offen.

 

5. Gewinnbenachrichtigung

Nach Ablauf des Wettbewerbs werden die Gewinner von den Stadtwerken Nettetal per E-Mail über die Platzierung und die Gewinnsumme informiert. Das entsprechende Fördergeld wird - zeitlich mit der symbolischen Preisübergabe in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Nettetal - voraussichtlich im Oktober an die jeweilige Gruppe überwiesen. Hierfür teilen die Gewinner den Stadtwerken Nettetal schriftlich ihre Bankverbindungen mit.

 

6. Datenschutz

Für die zur Anmeldung erforderlichen Daten im Sinne der Teilnahmebedingungen gilt die Datenschutzrichtlinie des Wettbewerbs, welche hier aufrufbar ist.

Die Bewerber erklären sich mit der Anmeldung zum Wettbewerb damit einverstanden, über den Ablauf des Wettbewerbs und über Folgewettbewerbe per E-Mail an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse informiert zu werden.

Die Teilnehmer können die gespeicherten personenbezogenen Daten zu jeder Zeit durch Anfrage an die Adresse Stadtwerke Nettetal GmbH, Leuther Straße 25, 41334 Nettetal oder eine E-Mail an die Adresse sponsoring(at)stadtwerke-nettetal.de  einsehen und ändern lassen. Diese Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich gegenüber der Stadtwerke Nettetal an die zuvor angegebene Adresse oder per E-Mail an sponsoring(at)stadtwerke-nettetal.de  widerrufen werden.

 

7. Sonstiges

Die Sieger des Stadtwerke Preises dürfen von den Stadtwerken Nettetal mit Namen und/oder mit Bild online und in der Presse veröffentlicht werden. Mit dieser Verwendung erklärt sich jeder Teilnehmer mit dem Absenden seiner Bewerbung einverstanden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

Die Stadtwerke Nettetal haften lediglich für vorsätzlich oder grob fahrlässiges verursachte Schäden.

Sollten die aufgeführten Regelungen vereinzelt unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der restlichen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

Inhaltlich verantwortlich für die Organisation und Durchführung des Wettbewerbs sind die Stadtwerke Nettetal mit Sitz auf der Leuther Straße 25, 41334 Nettetal